Kurzzeitpflege Jedermann
Magdeburger Straße 18
14770 Brandenburg an der Havel
Manchmal reicht die häusliche Pflege nicht aus, steht eine Zeit lang nicht zur Verfügung oder muss erst vorbereitet werden. In solchen Fällen stellt die Kurzzeitpflege für Sie eine Möglichkeit der Versorgung dar. In unserer Einrichtung kümmern wir uns mit viel Menschlichkeit um all Ihre Bedürfnisse und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten auch in Bezug auf die Kostenübernahme.
Eine Kurzzeitpflege wird vor allem dann geplant, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, ein dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim aber nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nach einem längeren Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht umfassend genug versorgt werden können und daher der Aufenthalt in einer Einrichtung vorzuziehen ist. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich – etwa nach einem Unfall – entsteht und im eigenen Zuhause erst die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden müssen, ist die Kurzzeitpflege sinnvoll.
Manchmal sind es jedoch auch die Angehörigen, die von der Kurzzeitpflege besonders profitieren. Pflege ist anstrengend, und bisweilen wird eine Pause notwendig. Steht keine andere Pflegeperson zur Verfügung, kann der Pflegebedürftige sich in unserer Einrichtung einer liebevollen, sorgfältigen Betreuung sicher sein. In diesem Fall möchten Sie die Kurzzeitpflege vielleicht mit der Verhinderungspflege kombinieren – dazu beraten wir Sie gern.
In unserer Einrichtung stehen Sie im Mittelpunkt all unserer Bemühungen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie bei uns ein Gefühl von Geborgenheit erleben und sich zugleich als Individuum entfalten können. In unseren hellen, freundlichen Räumen erwarten Sie qualifizierte, erfahrene Mitarbeiter, die sich um Ihre Pflege und Betreuung kümmern.
Gern können Sie an unseren Freizeit- und Veranstaltungsangeboten teilnehmen oder sich in der Umgebung erholen und Spaziergänge ins Grüne unternehmen. Auch beim Essen legen wir Wert auf Qualität: Gesundheit und Genuss stehen im Fokus.
Für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können die Kosten für die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bekommen die Kosten nur unter bestimmten Umständen erstattet – lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten. Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, die Kosten für die Kurzzeitpflege selbst zu tragen.
Sind Fragen offengeblieben? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir beraten Sie gern.